Die Ausbildung

Berufliche Ausbildung

 

Mit dem Inkrafttreten der Gerüstbauer-Ausbildungsverordnung 1991 gab es in der Bauwirtschaft einen neuen Ausbildungsberuf. Seit dem 1. August 1991 konnten Jugendliche erstmals zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin ausgebildet werden. Die Ausbildungszeit in dem noch handwerksähnlichen Gewerbe betrug zwei Jahre.

Nachdem der Gerüstbau 1998 Vollhandwerk geworden ist, wurde im Jahre 2000 die Ausbildungsverordnung vollständig modernisiert und auf den handwerklichen Standard von drei Jahren Ausbildungszeit angepasst.

Das übergreifende Ziel der Ausbildung ist, den Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit zu befähigen, die selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren an seinem Arbeitsplatz einschließt.

Der Gerüstbau ist ein Monoberuf und wird ohne Spezialisierung nach Fach richtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handwerk angeboten.

Die häufigsten Fragen zur Ausbildung betreffen den Ausbildungsvertrag (Vergütung, Urlaub etc.), die überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule.

Die Möglichkeiten der weiteren beruflichen Entwicklung, auch eine häufig gestellte Frage, sind im Gerüst bauer-Handwerk vielfältig:
Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung und erster prakti scher Erfahrung als Geselle / Gesellin gibt es zahlreiche fachspezifische Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft und Recht.

Die Meisterausbildung stellt dabei die oberste Stufe der staatlich anerkann ten Fortbildung dar und kann nach Bestehen der Prüfung die Tore für eine berufliche Selbstständigkeit öffnen. Somit bietet der Beruf Gerüstbauer / Gerüstbauerin jungen Menschen mit unterschiedlichsten Wünschen auch langfristig gute und interessante Perspektiven. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Fortbildung / Weiterbildung.

 

 

Berufsbezeichnung
Gerüstbauer/Gerüstbauerin
(abweichende Berufsbezeichnung der ehem. DDR: Gerüst- und Schalungsbauer/In)

 

Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

 

Arbeitsgebiet

 

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen bauen Arbeits-, Schutz- u. Traggerüste sowie Sonderkonstruktionen und bewegliche Arbeitsplattformen an unterschiedlichen Objekten und Orten auf, um und ab. Ihre Einsatzbereiche sind zum Beispiel Wohn- und Bürogebäude, Kirchen, Brücken, Industrieanlagen sowie Verkehrs- und Versammlungsflächen.

 

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen führen ihre Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen überwiegend im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken selbstständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Arbeitsstellen ein und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz. Sie prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie, führen qualitätssichere Maßnahmen durch und berechnen die erbrachte Leistung. Im Zusammenhang mit den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten bedienen Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen Geräte und Maschinen und halten sie instand.

 

Gerüstbauer und Gerüstbauerinnen


planen Arbeitsabläufe und bereiten diese vor,
beschaffen Informationen und werten sie aus,
wenden technische Unterlagen an,
richten Baustellen ein, sichern und räumen diese,
bearbeiten Werkstoffe,
handhaben Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen und halten diese instand,
führen Vermessungsarbeiten durch,
warten, lagern und transportieren Gerüstbauteile,
beurteilen Traggründe und stellen die Tragfähigkeit sicher,
verankern Gerüste, prüfen und protokollieren die Verankerungen,
bauen längen- und flächenorientierte Arbeits- und Schutzgerüste,
bauen Traggerüste mit Unterkonstruktion einschl. der Grundschalung,
montieren und bedienen Aufzüge und Hebebühnen und weisen die Nutzer ein,
bauen Arbeitsplattformen und Arbeitsbühnen,
bauen Hängegerüste,
bauen Wetterschutzhallen und Einhausungen,
bauen Gerüste für besondere Anforderungen,
führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und erstellen Berichte.

 

Die Ausbildungszeiten

  Berufsschule   ÜLU* Betrieb
  (Wochen)    (Wochen)     (Wochen)
1. Lehrjahr 13 10 24
2. Lehrjahr 13 10 24
3. Lehrjahr 13 5 29
SUMME 39 25 77

 

* ÜLU = Überbetriebliche Ausbildung

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf Gerüstbauer:

Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau, www.geruestbauhandwerk.de

 

Sozialkasse für das Gerüstbaugewerbe
Mainzer Str. 98 - 102
65189 Wiesbaden
Tel. 06 11/7 33 90

 

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